Schutz und Hygienekonzept

Top on Snow München

 

I. Ausgangssituation

Die Top on Snow Ski u. Snowboardschule kommt Ihrer Pflicht als Dienstleister, ein Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen, welches auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen ist, gemäß §12 7. BayIfSMV verantwortungsvoll nach.

Folgende Gesetzestexte sind für das Angebot und die Ausführung von Schneesportangeboten in Bayern und Österreich von Relevanz:

  • 7. Bayerische Infektionschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV)
  • COVID-19-Lockerungsverordnung (BGB1. II Nr. 197/2020)
  • Einreise-Quarantäneverordnung (EQV)

in der jeweils gültigen Fassung.

Darüber hinaus existieren Rahmenkonzepte der einzelnen Dienstleister bzw. für die einzelnen Dienstleister, welche zur Erstellung des Schneesportangebotes von Top on Snow München relevant sind - insbesondere:

  • Hygienekonzept Beherbergung in der jeweils gültigen Fassung
  • Hygienekonzept Gastronomie in der jeweils gültigen Fassung
  • Hygienekonzept Touristische Dienstleister (inkl. Busreiseveranstalter) in der jeweils gültigen Fassung
  • Hygienekonzept Bergbahnen in der jeweils gültigen Fassung
  • Kontaktnachverfolgungsmanagement RKI

Fazit: Ein seriöses Schutz- und Hygienekonzept unter Einbezug aller an der Reiseleistung beteiligten Dienstleister muss somit an die konkrete Situation und die aktuellen gesetzlichen Vorgaben angepasst werden.

 

II. Umgang mit den Gesetzen/Rahmenkonzepten

 

  1. Das Schutz- und Hygienekonzept von Top on Snow München erfasst die Mindestanforderungen der existierenden Konzepte.
  2. Top on Snow München kommt Ihrer Pflicht, die Umsetzung der Konzepte der jeweiligen Leistungserbringer (Reisebus, Bergbahn, Beherbergung, Gastronomie, Lehrkräfte) laufend zu überwachen und zu kontrollieren, verantwortungsvoll nach. Eine Übertragung dieser Verantwortlichkeit ist nicht möglich.
  3. Bei regionalen Unterschieden in den Regelungen gelten stets die konkreten Bestimmungen an dem Ort, an dem die jeweilige Leistung oder ein Leistungsbestandteil erbracht wird.
  4. Das Schutz- und Hygienekonzept der Top on Snow München Ski u. Snowboardschule wird allen Mitarbeitern, Leistungserbringern, Kunden und Behörden zugänglich und bekannt gemacht.

 

III. Konstante Mindestanforderungen

 

  1. Erforderlichkeit eines Schutz- und Hygienekonzeptes
  2. Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter, wann immer möglich
  3. Mund-Nasenbedeckung für alle Kunden, außer Kinder bis zum 6. Geburtstag
  4. Regelmäßige Hygienemaßnahmen wie Händewaschen, Desinfektion der Hände sowie Desinfektion aller Oberflächen im Reisebus
  5. Ausschluss von Kunden und Skilehrern, gemäß Ziffer IX. dieses Schutz- und Hygienekonzeptes

Bitte beachten Sie:

Das Risiko der Durchführbarkeit des Kurses an sich, tragen wir als Ski und Snowboardschule. Das persönliche Risiko des Kursteilnehmers, am Kurstag erscheinen zu können, trägt - wie bisher – der Kursteilnehmer selbst. Deshalb empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

(Liebe Kursteilnehmer: Achten Sie bitte darauf, dass die Reiserücktrittsversicherung auch die Corona Pandemie sowie die mögliche Anordnung einer Quarantänemaßnahme, den Reiserücktritt vor Reisebeginn und den Reiseabbruch während der Reise erfasst. 

IV. Busfahrten

 

Der (öffentliche) Transport stellte bislang bei Einhaltung der Schutz- und Hygienekonzepte kein erhöhtes Infektionsrisiko dar. Des Weiteren sind bislang keine Cluster oder Infektionsherde im Zusammenhang mit Bus- und Bahnfahrten, z.B. auf Schulwegen, bekannt.

Top on Snow München stellt für jeden Bus einen Hygienebeauftragten, der die Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzeptes während der Busfahrt überprüft und kontrolliert. Zusätzlich sorgen die Skilehrer für einen organisierten Ein- und Ausstieg in den Reisebus. Die Teilnehmer müssen während der Busfahrt ihren zugewiesenen Platz behalten. Lüftungs- und Desinfizierungsmaßnahmen werden in Abstimmung mit dem Buspartner Fa. Rottmayer über den gesamten Tag durchgeführt. Zusätzlich befinden sich an Ein- und Ausstiegen der Reisebusse Desinfektionsmittelspender.

 

V. Bergbahnen und Liftfahrten

 

Top on Snow München achtet bei Betreten zu den Bergbahnen, Liften ob separate Zugänge für die Kurse vorhanden sind unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen. Weiter wird auf die Einhaltung der Mund- und Nasenbedeckungspflicht geachtet sobald der Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann. Der Kursleiter von Top on Snow München händigt die Liftpässe an die Teilnehmer aus, um zusätzliche Kontakte zu vermeiden. 

VI. Kursbetrieb am Hang

 

Sowohl die Skilehrer als auch die Kursteilnehmer tragen während des Kursbetriebes durchweg Helm, Brille und Handschuhe - sowie einen Mund-Nasen-Schutz oder Halstuch sobald der Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann. Ein Face-to-Face Kontakt von mehr als 15 Minuten am Stück in geschlossenen Räumen ist zwischen allen Beteiligten zu vermeiden. Die Mindestabstände werden eingehalten und nur für kurze Momente und Zeiträume (z.B. bei Hilfestellungen) unterbrochen. Der Unterricht findet grundsätzlich im Freien statt.

Sowohl nach den Richtlinien zur Einordnung von Kontaktperson als auch den Empfehlungen des RKI zur Risikominimierung der Übertragung des COVID-19 Erregers stellt der Kursbetrieb am Hang das geringstmögliche Infektionsrisiko im Veranstaltungsbereich dar. Bereits aus dem vergangenen Frühjahr sind selbst vor In-Kraft-Treten der gesetzlichen Maßnahmen aufgrund der Eigenart der Unterrichtssituation kein Infektionsgeschehen  aus einem Skikursbetrieb bekannt. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass sich an dieser Situation etwas geändert hat. Professionelle Schneesportanbieter können durch geeignete Organisations- und Lenkungsmaßnahmen das Infektionsrisiko für Gruppenreisen im Vergleich zu privat organisierten Ausflügen reduzieren und Schutz- und Hygienemaßnahmen laufend überwachen und anpassen. 

 

VII. Verpflegung und Pausen

 

Top on Snow München wählt im Vorfeld Restaurants aus, die die jeweiligen Schutz- und Hygienekonzepte einhalten und den Anforderungen entsprechen. 

VIII. Beherbergung

 

Gruppenreisen sind unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und einschlägigen Hygiene- und Schutzkonzepte grundsätzlich gestattet. 

IX. Ausschluss von Teilnehmern und Lehrkräften

 

Von allen Kurs- Skitagesfahrten, Reisen u.a Veranstaltungen der Ski und Snowboardschule Top on Snow München werden folgende Personen von Gesetzes wegen ausgeschlossen:

  1. Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen vor Kursbeginn (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19- Patienten)
  2. Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere) (vgl. RKI Steckbrief Nr. 8)
  3. Personen, die einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen
  4. Personen, die in den 14 Tagen vor Kursbeginn in einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet waren

Die Ausschlüsse nach den vorstehenden Ziffern 1. - 4. gelten nicht, soweit ein aktueller Negativ-Test über eine COVID-19-Infektion nachgewiesen wird.

Alle Kunden von Top on Snow München werden vorab in der Angebotsausschreibung über die Ausschlusskriterien (siehe Webseite www.top-on-snow.de) informiert. Sollten Teilnehmer/Innen während des Aufenthalts/der Dienstleistung Symptome entwickeln, müssen sie dies unverzüglich den verantwortlichen Kursleitern/ Busleitern mitteilen. Alle entsprechenden Maßnahmen werden im Nachgang eingeleitet. Eine Erstattung des Kurspreises zu Gunsten der Kunden erfolgt nicht, da das Problem in der Person des Kunden aufgetreten und seiner Risikosphäre zuzuordnen ist.

 

X. AGB und Informationspflichten

 

 

  1. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Veranstaltungen und Angebote gemäß der jeweils gültigen Infektionsschutzverordnung für Bayern und Tirol in Verbindung mit den Schutz- und Hygienekonzepten für Sport, Touristische Leistungen, Beherbergung und Gastronomie durchgeführt werden (siehe I.).
  2. Sofern kein aktueller Negativ-Test über eine COVID-19 Infektion vorgewiesen werden kann, werden Personen mit Kontakt zu COVID-19 Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches Pflegepersonal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19 Patienten) und/oder Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifischen Allgemeinsymptome, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere) (vgl. RKI Steckbrief Nr. 8) und/oder Personen, die einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen, vom Kursbetrieb ausgeschlossen. Eine Erstattung des Kurspreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
  3. Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz: Es gibt Reiserücktrittsversicherungen, die sowohl bei einer Erkrankung aufgrund einer COVID-19 Infektion als auch bei Quarantänemaßnahmen eintreten. Für den Versicherungsschutz ab Beginn der Reise benötigen Sie eine Reiseabbruchversicherung. Die Reise beginnt, sobald der Teilnehmer einstiegsbereit am Bus eintrifft.